19.12.2025
Satzungsbeschluss für Wohnquartier an der Aukammallee: Nächster Meilenstein für die Quartiersentwicklung in Wiesbaden
Ein wichtiger Schritt für die Entwicklung des Standorts
Mit dem Satzungsbeschluss vom 28. Mai 2026 wurde die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers an der Aukammallee geschaffen. Für die City 1 Group markiert dieser Beschluss den erfolgreichen Abschluss eines langjährigen Planungsprozesses und zugleich den Beginn der nächsten Projektphase.
Auf dem rund 5.730 Quadratmeter großen Grundstück befindet sich derzeit das ehemalige NH-Hotel, das seit mehreren Jahren leer steht. Nach dem geplanten Rückbau soll hier ein modernes Wohnquartier entstehen, das sich sensibel in die bestehende Umgebung einfügt und neuen Wohnraum in einer besonders nachgefragten Lage Wiesbadens schafft.
„Dieser Beschluss ist für uns weit mehr als ein formaler Schritt“, sagt Michael Farmakis, Geschäftsführer der City 1 Group. „Der Satzungsbeschluss beendet ein langjähriges Bebauungsplanverfahren und markiert den Anfang einer umfangreichen Neugestaltung zu einem lebendigen Wohnquartier.“
Wohnen zwischen Kurpark und Innenstadt
Geplant sind vier eigenständige Wohngebäude mit insgesamt rund 75 Wohnungen und etwa 6.700 Quadratmetern Wohnfläche. Die Architektur orientiert sich an der durchgrünten Nachbarschaft und schafft ein Wohnumfeld, das urbanes Leben mit hoher Aufenthaltsqualität verbindet.
Die Lage zählt zu den attraktivsten Wohnstandorten Wiesbadens: Kurpark, Aukammtal, Thermalbad, Kurhaus und Innenstadt sind bequem zu Fuß erreichbar. Gleichzeitig eröffnen sich aus den oberen Geschossen weite Ausblicke über die Stadt bis in das Taunusvorland.
Nachhaltigkeit als Teil des Konzepts
Das neue Quartier wird nach dem KfW-40-QNG-Standard realisiert. Damit verfolgt das Projekt einen ganzheitlichen Ansatz, der Energieeffizienz, Ressourcenschonung und langfristige Wohnqualität miteinander verbindet.
Ziel ist es, einen Wohnort zu schaffen, der nicht nur heutigen Anforderungen gerecht wird, sondern auch langfristig Bestand hat – architektonisch, ökologisch und städtebaulich.
Nächste Schritte
Mit dem Satzungsbeschluss ist ein wesentlicher Meilenstein erreicht. Die nächsten Schritte umfassen die Erteilung der Baugenehmigung sowie die Vorbereitung der Abbrucharbeiten, die noch im Laufe dieses Jahres beginnen sollen.